Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung in der Regel problemlos von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und durch die Beihilfe übernommen. Empfehlenswert ist es, sich möglichst vor Therapieaufnahme über die Regelung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung zu informieren.
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, das Angebot als SelbstzahlerIn in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der gültigen GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).
Die Kosten einer Paarberatung oder eines Coachings werden grundsätzlich nicht von Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Gerne können Sie die Kosten für diese Angebote unverbindlich erfragen.